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Ionisierende Strahlung kann Krebs und Leukämien auslösen. Durch
epidemiologische Untersuchungen bei Personengruppen, die aus
unterschiedlichen Gründen einer Strahlenexposition ausgesetzt waren,
verfügen wir über ein umfangreiches Wissen zur krebsauslösenden Wirkung
ionisierender Strahlung. Die bedeutendste Studie ist die an den
Überlebenden der Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki. Weitere
Erkenntnisse stammen von Untersuchungen an Personengruppen, die
entweder durch ihre berufliche Tätigkeit (Radiologen,
Leuchtziffernmalerinnen, Beschäftigte in kerntechnischen Anlagen etc.),
als Patienten (Strahlentherapie, Röntgendiagnostik), Betroffene von
Atombombentests (wie z.B. auf den Marshall-Inseln oder in Kasachstan)
oder des Reaktorunfalls von Tschernobyl einer erhöhten Strahlung
ausgesetzt waren. Befunde zum Strahlenrisiko werden regelmäßig vom
wissenschaftlichen Komitee der Vereinten Nationen über die Effekte der
atomaren Strahlung UNSCEAR (United Nations Scientific Committee on the
Effects of Atomic Radiation), dem Fachleute aus über 40 Nationen
angehören, zusammengetragen und bewertet. Zusätzlich liegen umfassende
Dokumentationen zum Strahlenrisiko von der Internationalen Agentur für
Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und dem
National Research Council der USA (Committee on the Biological Effects
of Ionizing Radiation, BEIR-Bericht) vor.
Strahlenbedingte Krebs- und Leukämie-Erkrankungen treten erst
Jahre oder Jahrzehnte nach einer Bestrahlung auf (die Zeit zwischen
Bestrahlung und Erscheinen einer strahlenbedingten Krebserkrankung wird
Latenzzeit genannt) und lassen sich im klinischen Erscheinungsbild nicht von
spontanen Erkrankungen unterscheiden. Daher können sie nur durch
statistische Methoden festgestellt werden, wenn in einer hinreichend großen untersuchten Personengruppe die Häufigkeit an Erkrankungen
auffällig größer ist als in einer vergleichbaren, jedoch unbestrahlten
Personengruppe. Für das strahlenbedingte Leukämie- und Krebsrisiko gibt
es keine Schwellendosis. Auch niedrige Dosen erhöhen die
Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von Krebs oder Leukämien bei
bestrahlten Personen. Mit zunehmender Dosis erhöht sich das
Erkrankungsrisiko.
Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass die
krebsauslösende Wirkung der ionisierenden Strahlung in allen Geweben
oder Organen des Körpers hervorgerufen werden kann. Nach UNSCEAR (2000)
ist eine Strahleninduktion für die folgenden Krebslokalisationen
ausreichend epidemiologisch dokumentiert: Speiseröhre, Magen, Darm,
Leber, Lunge, Knochen, Haut, weibliche Brust, Prostata, Blase, Gehirn,
Zentrales Nervensystem, Schilddrüse und Rachen. Gleiches gilt für
Leukämien und verschiedene bösartige Neubildungen, die vom
lymphatischen Gewebe ausgehen. Bisher gibt es keine epidemiologischen
Hinweise für die Induktion von chronisch lymphatischer Leukämie und
Morbus Hodgkin, einem bestimmten Lymphom, durch Strahlung.
Die epidemiologische Studie bei den Atombomben-Überlebenden von Hiroshima und Nagasaki, die die bedeutendste aller strahlenepidemiologischen Studien
ist und die Grundlage für die Abschätzungen des Strahlenrisikos im Strahlenschutz bildet, zeigt für alle Krebsarten zusammen genommen eine
lineare Dosis-Wirkungs-Beziehung bis zur Dosis von 3 Sv. Die
Dosis-Wirkungs-Beziehung für Leukämie wird nach UNSCEAR dagegen am
besten durch eine linear-quadratische Funktion beschrieben. Statistisch
signifikante Risiken für Krebs sind bei den Atombomben-Überlebenden bei
Organdosen oberhalb von 20 mSv erkennbar.
Die Höhe des Strahlenrisikos wird im Wesentlichen durch folgende Faktoren bestimmt:
- Die Größe der Dosis: Je höher die Dosis, desto größer ist das Risiko.
- Die Strahlenart: dicht-ionisierende Strahlung ist bei gleicher Energiedosis wirksamer als locker-ionisierende Strahlung.
- Die betroffene Gewebeart bzw. das betroffene Organ: Je differenzierter das Gewebe, umso strahlenresistenter ist es.
- Das Alter bei Bestrahlung: Kinder und Jugendliche sind in der Regel empfindlicher als Erwachsene.
Die verschiedenen Krebsarten sind unterschiedlich empfindlich für
eine Auslösung durch Strahlung, wie die folgende Zusammenstellung über
den strahlenbedingten Anteil des Krebsrisikos bei den
Atombomben-Überlebenden für verschiedene Krebslokalisationen zeigt:
| Krebslokalisation |
strahlenbedingter Anteil (%) |
| Leukämien |
54 |
| Brust |
25 |
| Lunge |
10 |
| Eierstöcke |
15 |
| Darm |
12 |
| Magen |
4,6 |
| Speiseröhre |
11 |
Angaben nach Little, 2000 (American Cancer Soc.)
Zwischen der Bestrahlung und dem vermehrten Auftreten von
Krebserkrankungen besteht eine Latenzzeit, die für die einzelnen
Krebsarten unterschiedlich lang ist.
Die kürzesten Latenzzeiten bestehen für strahlenbedingte Leukämien und
Schilddrüsenkrebserkrankungen. Bei Bestrahlung im Kindesalter werden
die kürzesten Latenzzeiten für Leukämien und Schilddrüsenkrebs mit zwei
bis drei Jahren angegeben. Im Mittel wird mit 8 Jahren gerechnet. Für
die anderen Krebsarten liegen die Latenzzeiten bei über 10 Jahren.
Auf der Grundlage der verfügbaren epidemiologischen Daten schätzt UNSCEAR in seinem Bericht aus dem Jahr 2000 das Lebenszeit-Strahlenrisiko für eine Bevölkerung aus gleichen Teilen Frauen und Männer sowie aller Altersgruppen nach einer akuten Dosis von 10 mSv locker-ionisierender Strahlung (z. B. Gamma- oder Röntgenstrahlung) mit 0,09 Prozent Krebssterblichkeit für Männer und 0,13 Prozent Krebssterblichkeit für Frauen. Die Wahrscheinlichkeit, an Krebs zu erkranken ist doppelt so hoch wie die an Krebs zu sterben. Soll das Risiko nicht für die Krebssterblichkeit, sondern für die Erkrankungswahrscheinlichkeit bestimmt werden, dann sind die Werte entsprechend zu verdoppeln, d. h. 0,18 bzw. 0,26 Prozent pro 10 mSv. Das entsprechende Leukämierisiko wird für Frauen und Männer mit 0,01 Prozent pro 10 mSv akuter Bestrahlung angegeben. Weil die Dosis-Wirkungs-Beziehung für Leukämie nicht linear ist, führt eine zehnfach niedrigere Dosis, d. h. von 1000 mSv auf 100 mSv, zu einer 20-fachen Erniedrigung des Leukämierisikos.
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