Die Qualität einer kieferorthopädischen Therapie hängt entscheidend von der präzisen Analyse des Kieferwachstums und der Position der Kiefer innerhalb des Gesichts ab. Nur so ist eine exakte Planung und effiziente Ausführung der individuellen Therapie möglich. Und der Behandlungserfolg garantiert.
Unsere Magnetvermessungsmethode für die Kieferorthopädie noXrayCeph® kommt erstmalig ohne Röntgenstrahlen aus. Die bislang in der Kieferorthopädie verwendete Fernröntgenseitenaufnahme des Schädels belasten die blutbildenden Zellen des Schädeldeckenknochens. Dies kann bei jungen Menschen zu einem erhöhten Leukämierisiko führen. Unser Verfahren, das das Gesicht mit Hilfe eines Magnetfeldes vermisst, schont diese blutbildenden Zellen. Damit entsprechen wir in unserer Praxis in hohem Maße der neuen, weltweit gültigen Röntgenverordnung, die verlangt, unnötige Röntgenstrahlen zu vermeiden.
Darin liegt letztlich ein angenehmer Nebeneffekt. noXrayCeph® ist genauer als Fernröntgenseitenaufnahmen und bietet zusätzliche Möglichkeiten:
- noXrayCeph® ist ein dreidimensionales Verfahren und misst im Maßstab 1:1. Dadurch vermeidet man Projektions- und Überlagerungsfehler, die bei der Auswertung herkömmlicher zweidimensionaler Fernröntgenbilder auftreten können.
- Vorhandene Asymmetrien zwischen den rechten und linken Kieferknochen sind mit dem dreidimensionalen Verfahren zu erkennen.
- Die Vermessung dauert nur vier Minuten und die kephalometrische Auswertung, d.h. die Lagebeziehung der Kiefer zum Schädel, liegt unmittelbar danach direkt vor. Im Gegensatz zu herkömmlichen Röntgenaufnahmen muß keine Entwicklungszeit abgewartet werden.
-Die Messtechnik ist nur präzise und schnell, sondern auch angenehm, indem sie eine Kiefervermessung erlaubt, selbst wenn sich der Patient bewegt.
- Durch den Verzicht auf Röntgenstrahlen sind engmaschige Verlaufskontrollen möglich.
Die Diagnostik mit noXrayCeph® verbessert die Qualtät der kieferorthopädischen Behandlung
3D-Kiefervermessung ohne Röntgen 2. Teil
Die Strahlenrisken werden durch das Bundesamt für Strahlenschutz und die Röntgeverordnung beschrieben:
Das Bundesamt für Strahlenschutz beschreibt den lebenslangen Memoryeffekt einer jeden Bestrahlung.
Die neue Röntgenverordnung beschreibt in §23 die Rechtfertigende Indikation.
Vermessung: Hier geht es zur Vermessung: in einem 4 Minutenfilm können Sie den schonenden Einsatz in unserer Praxis sehen:Vermessung
